Nutzungsbedingungen

In den folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen vereinbart ecratum mit seinen Anwendern die „Spielregeln“ für die Verwendung seiner Plattformen. Dies ist notwendig und wichtig, um alle Daten geschützt und sicher zur Verfügung zu stellen. Diese Bedingungen gelten für alle beteiligten Unternehmen, egal in welcher Rolle sie das Portal nutzen, ob als Besteller oder als Lieferant.

​Oberstes Gebot für uns ist die Sicherheit Ihrer Daten. Wir haben sehr umfangreiche Maßnahmen getroffen, die Ihre Datensicherheit gewährleisten und arbeiten auf der Grundlage des deutschen Datenschutzrechtes. Außerdem ist es unser Anspruch, für Sie immer erreichbar zu sein. Um dies zu ermöglichen, müssen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch jeden Benutzer, der ecratum nutzt, akzeptiert werden. Wenn Sie als Lieferant von einem oder mehrerer Ihrer Kunden zu ecratum oder relatico eingeladen wurden, bitten wir deshalb ausdrücklich auch Sie um die Annahme dieser Nutzungsbedingungen. Nur dann können Sie das ganze Funktionsspektrum unserer Plattformen zur Kommunikation mit Ihren Kunden nutzen.

​Natürlich bleibt der Basis-Service für die Lieferanten kostenfrei.

​Mit der Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen erkennen Sie unter anderem die folgenden Spielregeln an:

  • Sie laden keine Schadsoftware (z. B. Viren) in das Portal;
  • Sie laden keine verbotenen oder durch Dritte geschützten Inhalte in das Portal; und
  • Sie pflegen und schützen Ihre Daten.

Solche Regeln sind Standard für Plattformen wie ecratum und relatico und daher allgemein anerkannt.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Umgang mit ecratum oder  relatico.

Allgemeine Nutzungsbedingungen der ecratum GmbH

Die ecratum GmbH, Warschauer Strasse 58A, 10243 Berlin (nachfolgend "ecratum") entwickelt modulare Supplier Relationship Management (SRM) Software (nachfolgend "ecratumSRM", "relatico" oder “relatico.next”), die sie auf den Plattformen app.ecratum.com, app.relatico.com und next.relatico.com, nachfolgend "ecratum-Plattformen" oder "Plattformen" anbietet.

Über diese Plattformen können Unternehmen ihre Lieferanten-und Kundenbeziehungen komfortabel managen; dabei kann ein Unternehmen unsere Plattformen gleichzeitig sowohl in einer Lieferanten- als auch einer Bestellerrolle verwenden. Diese Nutzungsbedingungen gelten für beide Rollen gleichermaßen. Auch die Nutzung nur in einer Lieferantenrolle setzt eine Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen voraus.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen") gelten für die Inanspruchnahme und Nutzung aller Angebote und/oder Produkte und/oder Premium-Services von ecratum (nachfolgend gemeinsam auch "Produkte").

1.2 Die Nutzung von ecratum-Plattformen wird nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten (nachfolgend "Kunden"; zur Klarstellung: Dieser Begriff meint jedes auf den ecratum-Plattformene registrierte Unternehmen, gleich ob es in der Lieferantenrolle, Bestellerrolle oder beiden Rollen auf der Plattform aktiv ist). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Aus diesem Grund finden besondere Verbraucherschutzvorschriften auf den Vertrag keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB.

1.3 ecratum behält sich vor, auch in Zusammenarbeit mit dritten Leistungserbringern, die ecratum-Plattformen um zusätzliche optionale Funktionen zu ergänzen, deren Nutzung zusätzlichen Geschäftsbedingungen unterliegen und/oder den Abschluss von Verträgen mit Dritten erfordern kann. ecratum wird Kunden auf solche Umstände jeweils hinweisen und ggf. zusätzliche Geschäftsbedingungen übermitteln.

1.4 Die Nutzung der die ecratum-Plattformen in einer Lieferantenrolle ist grundsätzlich kostenlos. ecratum kann aber zusätzliche optionale Premium-Services für Lieferanten anbieten; insofern gilt ebenfalls Ziffer 1.3.

2. Vertragsgegenstand

2.1 ecratum stellt auf seinen Plattformen die Möglichkeit zur Verfügung, Produkte zu nutzen. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist im Wesentlichen die unentgeltliche oder entgeltliche, auf die Dauer des Vertrages beschränkte Zurverfügungstellung der Produkte auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. Diese Produkte werden dem Kunden über das Internet ("Software-as-a-Service") zur Verfügung gestellt. Der Quellcode (Source-Code) der jeweiligen Produkte ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.2 Die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Produkte kann unter https://www.ecratum.com und https://www.relatico.com abgerufen werden. ecratum stellt dem Kunden die Produkte mit der Buchung zur Inbetriebnahme und zur Konfiguration durch den Kunden zur Verfügung. Sofern der Kunde die Inbetriebnahme und die Konfiguration der einzelnen Produkte nicht selbst vornehmen möchte, kann er ecratum im Rahmen des Produkt-Setup damit beauftragen. Sofern der Kunde das Produkt-Setup bucht, stellt dieser ecratum die zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderliche Unterstützung, Informationen und Daten unentgeltlich, frühzeitig und durch mindestens einen konkret benannten Mitarbeiter, der als Projektmanager seitens des Kunden für die Setup-Phase fungiert, zur Verfügung.

2.3 Die Nutzung der Produkte der ecratum-Plattformen ist dabei grundsätzlich nur für die Bestellerrolle entgeltlich. Unternehmen, die von Kunden zur Nutzung der Produkte in der Lieferantenrolle eingeladen werden, nutzen den Basis-Funktionsumfang unentgeltlich, der ihnen in Folge der Einladung unmittelbar zugänglich ist. Für optionale Premium-Services, die in der Lieferantenrolle über den Basis-Funktionsumfang hinaus genutzt werden können, können Entgelte erhoben werden. Gleichfalls können Produkte Kunden unentgeltlich angeboten werden, sofern deren Nutzung in Funktionsumfang oder Zeit limitiert sind.

2.4 ecratum stellt dem Kunden auf den ecratum-Plattformen die Produkte über sein Kundenkonto, das gemäß Ziffer 3 erstellt wird, bereit. Der Kunde kann sich in sein Kundenkonto einwählen und dort nach Maßgabe der Funktionalitäten der gewählten Produkte Daten und Dokumente einstellen, einsehen, bearbeiten, abrufen und downloaden.

2.5 ecratum bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass die ecratum-Plattformen im Internet mit einer Verfügbarkeit von >99% im Jahresmittel abrufbar sind. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver von ecratum aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ecratum liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind.

3. Registrierung

3.1 Zur Nutzung einer der ecratum-Plattformen muss sich der Kunde auf app.ecratum.com, app.relatico.com oder next.relatico.com gemäß nachstehender Regelungen registrieren.

3.2 Die Registrierungsanfrage ist das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Rahmenvertrages unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen.

3.3 Die erforderlichen Daten des nutzenden Unternehmens sowie des Kontoverantwortlichen (Administrators) müssen von dem Kunden wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen. Zur Klarstellung: Vertragspartner wird nur das Unternehmen, nicht der Administrator persönlich.

3.4 Vor Absenden der Registrierungsanfrage werden dem Kunden die eingegebenen Daten noch einmal zusammengefasst angezeigt. Falsche Daten können nach Klick auf die entsprechende Schaltfläche geändert werden, bevor die Registrierungsanfrage abgesandt wird.

3.5 Im Anschluss an die Anmeldung übersendet ecratum dem Kunden grundsätzlich eine Bestätigung des Eingangs seiner Registrierungsanfrage per E-Mail. Diese Bestätigung allein ist noch keine Annahme des Angebots. ecratum behält sich vor, die Anfrage zu prüfen und ggf. weitere Informationen oder Nachweise der Unternehmereigenschaft anzufordern oder durch andere bereits eine der ecratum-Plattformen nutzende Unternehmen, die mit diesem sich anmeldenden Unternehmen bereits in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung stehen, bestätigen zu lassen. ecratum behält sich vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Möchte ecratum das Angebot des Kunden annehmen, übersendet es eine entsprechende Mitteilung und einem Bestätigungslink per E-Mail. Erst wenn der Kunde den Link angeklickt hat, wird das Kundenkonto freigeschaltet und dem Kunden ein Administratorpasswort (Passwort für den Administrator-Account) mitgeteilt.

3.6 Der Kunde kann innerhalb seines Administrator-Account weitere Accounts für Vertreter/Mitarbeiter des Unternehmens anlegen. Er stellt sicher, dass seine Vertreter/Mitarbeiter bei der Nutzung des Kundenkontos und der Produkte nicht gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich die allgemein gültigen Grundsätze der Daten- und Systemsicherheit zu beachten; insbesondere ist er für die Geheimhaltung aller Passwörter verantwortlich. Er wird diese Zugangsdaten geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht wird der Kunde dies ecratum unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@ecratum.com bzw. support@relatico.com anzeigen.

3.7 Die im Namen des Kunden handelnden Personen müssen durch das Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. ecratum ist berechtigt jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt die für das Unternehmen handelnde Person oder ein anderer Angestellter des Unternehmens die angeforderten Nachweise der Berechtigung zur Registrierung, Buchung und Nutzung der Produkte nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann ecratum jederzeit das Kundenkonto des Unternehmens sperren.

3.8 Der Vertrag kann auch durch einen Administrator oder zentralen Projektkoordinator für mehrere verbundene Unternehmen (Konzern) abgeschlossen werden. In diesem Fall muss der Administrator bzw. der zentrale Projektkoordinator berechtigt sein, alle betroffenen Unternehmen zu vertreten. Die jeweiligen Preise werden dann zentral für den Konzern vereinbart. Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zum Vertragsschluss gelten entsprechend nach Maßgabe dieser Ziffer 3.8. Es kann entweder ein Konzern-Administratoraccount oder für jedes Konzernunternehmen ein eigener Administratoraccount angelegt werden. Bei einem Konzern-Administratoraccount erfolgt die Rechnungstellung zentral an die Konzerngesellschaft, der dieser Account zugeordnet ist, bei Einzel-Accounts erfolgt die Rechnungstellung an die jeweiligen Konzernunternehmen nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel. Die Konzernunternehmen sind in beiden Fällen Gesamtschuldner; ecratum behält sich vor, überfällige Beträge in freiem Ermessen auch anderen Konzernunternehmen zu berechnen.

4. Vertragsschluss über einzelne Produkte

4.1 Der Kunde kann einen Vertrag über das jeweils gewünschte Produkt (inkl. Premium-Service) entweder durch entsprechende Auswahl im Registrierungsprozess, oder bei bereits bestehendem Kundenkonto über das Dashboard des Administrator-Accounts (nur auf ecratum.com) schließen. Upgrades in höherwertige Produkte sind jederzeit möglich, Downgrades in kleinere Produkte bei Verträgen mit fester Laufzeit nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit und bei Verträgen mit flexibler Laufzeit nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen.

Nach Auswahl eines Produkts kann der Kunde unterschiedliche Preismodelle auswählen, die sich im Funktionsumfang und den Zahlungsmodellen unterscheiden, abrufbar unter http://www.ecratum.com/de/preise/ (nachfolgend "Lizenzmodell"). Indem der Kunde das Lizenzmodell, das er buchen möchte, anklickt, leitet er den Buchungsvorgang ein. Dem Kunden wird dann noch einmal der gesamte Inhalt der Buchung angezeigt und der Kunde kann seine Buchung noch einmal verändern.

Erst wenn er die Buchung endgültig durch Klick auf den Button "Ich bestelle das angezeigte Leistungspaket" absendet, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Im Anschluss erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail, in der das gewählte SRM-Modul und das gewählte Lizenzmodell bzw. der gewählte Premium-Service zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen aufgeführt sind. Erst mit dieser Bestätigungs-E-Mail kommt ein Vertrag über die Zurverfügungstellung des gewählten SRM-Moduls zustande.

4.2 Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, das bestellte Produkt (außer Premium-Services) im Vorfeld ausreichend getestet zu haben und erkennt den Leistungsumfang des bestellten Produkts zum Zeitpunkt der Bestellung an. Hiervon unberührt bleibt das Recht von ecratum, die Produkte angemessen weiter zu entwickeln, insbesondere das Produkt – unter Beibehaltung oder Erweiterung des wesentlichen Funktionsumfangs – dem technischen Fortschritt und sich ändernden technischen Standards anzupassen.

5. Nutzung der ecratum-Plattformen

5.1 Bei der Nutzung der Produkte und der vertragsgegenständlichen Leistung wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Bilder, Texte, Grafiken und Links oder andere Daten oder Inhalte einzustellen und/oder zu verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. ecratum überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.

5.2 Es dürfen keine Texte oder Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Weiter ist es verboten, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn der Kunde dazu berechtigt ist, er also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat.

5.3 Der Kunde wird den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen; ferner wird der Kunde vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

5.4 Der Kunde wird die an die ecratum-Plattformen übermittelten Daten regelmäßig und der Gefahr entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Der Kunde wird insbesondere auch bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages Sorge für die Sicherung der im System vorhandenen Datenbestände tragen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist

5.5 Meldung von Fehlern

5.5.1 Der Kunde wird ecratum unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass ecratum ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.

5.5.2 Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermitteilung des Kunden durch ecratum heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von ecratum aufgetreten ist, kann ecratum dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen von ecratum in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von ecratum aufgetreten ist.

5.6 Haftungsfreistellung

5.6.1 Der Kunde stellt ecratum von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer und andere Kunden von ecratum oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen ecratum wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden in den ecratum-Plattformen eingestellten Inhalte geltend machen. Ferner stellt der Kunde ecratum von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer und Kunden von ecratum oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen ecratum wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Produkte durch den Kunden geltend machen. Der Kunde übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die ecratum aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von ecratum bleiben unberührt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ecratum tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

5.6.2 Die vorstehenden Freistellungspflichten gelten nur, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat, das heißt, der Kunde wissentlich oder willentlich gehandelt oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

5.7 Dem Kunden in der Bestellerrolle ist bewusst, dass auch die von ihm eingeladenen Lieferanten die Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen, um die über ecratum oder relatico angeforderten Informationen an ihn liefern zu können. Der Kunde in der Bestellerrolle wird daher ecratum in der Kommunikation an die von ihm eingeladenen Lieferanten unterstützen, damit diese die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Klarstellung: Der Service ist für eingeladene Unternehmen in der Lieferantenrolle im Basis-Funktionsumfang unentgeltlich. (s. Ziffer 2.3)

6. Rechte und Pflichten von ecratum

6.1 Nach Zahlung der ggf. gemäß Ziffer 11 zu entrichtenden Vergütung stellt ecratum dem Kunden die technische Möglichkeit bereit, auf die im jeweils gewählten Produkt enthaltenen Funktionen über das Internet zuzugreifen und diese im Rahmen des gewählten Lizenzmodells und dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine Überlassung der Produkte erfolgt nicht.

6.2 Die ecratum-Plattformen laufen auf den meisten gängigen Web-Browsern. Aktuelle Einzelheiten dazu können der ecratum-Webseite www.ecratum.com oder www.relatico.com entnommen werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattformen kann es vorkommen, dass eine ursprünglich mögliche Nutzung mit älteren Browsern nicht mehr unterstützt wird. ecratum wird sich bemühen, Kunden über solche Änderungen rechtzeitig im Voraus zu informieren.

6.3 Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.

6.4 ecratum speichert die übertragenen Daten und setzt u.a. Firewalls ein, um unberechtigte Zugriffe und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, nach Möglichkeit zu verhindern, soweit mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand möglich. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor solchen Einwirkungen nicht möglich ist. ecratum ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. ecratum wird den Kunden hiervon unterrichten.

6.5 Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an ecratum übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten vor der Übermittlung Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den/ die Server von ecratum übertragen.

6.6 ecratum übernimmt die Pflege der Produkte, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln (siehe Ziffer 9.2.2) innerhalb angemessener Zeit.

6.7 ecratum leistet im Rahmen der Verfügbarkeit allen Nutzern seiner Plattformen einen kostenfreien E-Mail-Support.

6.8 ecratum kann sich zur Erbringung seiner Leistungen auch dritter Subunternehmer bedienen. Insbesondere werden die Plattformen in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.

7. Rechteeinräumung

7.1 ecratum räumt dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Laufzeit des Vertrages das abhängig von dem gewählten Lizenzmodell unentgeltliche oder entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die jeweiligen Produkte auf dem zentralen Server von ecratum oder relatico zu nutzen. Eine Überlassung des jeweiligen Produktes an den Kunden erfolgt nicht. Soweit ecratum während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Produkte bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. ecratum ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, das jeweilige Produkt zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

7.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Produkte ohne Verschulden von ecratum durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist ecratum berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. ecratum wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung für die unterbliebene Leistung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte bleiben unberührt.

7.3 Der Kunde räumt ecratum das nicht ausschließliche (einfache), unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, das Logo und Marken des Kunden und/oder andere von dem Kunden eingestellte Bilder und Texte, insbesondere den Firmennamen, soweit zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich, für die Dauer dieses Vertrages in den Produkten von ecratum zu nutzen. Darüber hinaus darf ecratum das Logo und Marken des Kunden, insbesondere den Firmennamen, für die Dauer dieses Vertrages auf den Webseiten von ecratum (z. B. www.ecratum.com oder www.ecratum.de), in den Produkten und in Produktprospekten sowie in anderen Veröffentlichungen als Referenz zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes geregelt wird, räumt der Kunde ecratum weiter das Recht ein, in diesem Zusammenhang die Logos zur Nutzung zu vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos in einer schwarz/weiß-Version zu verwenden.

8. Datenschutz; Geheimhaltung

8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung aller internen vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten. ecratum verpflichtet sich insbesondere zur Geheimhaltung aller Kundendaten und sonstiger Kenntnisse, die ecratum im Rahmen ihrer Dienstleistung für den Kunden erlangen. Mitarbeiter von ecratum, die zur Vertragserfüllung Zugang zu solchen Daten haben, sind entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offengelegt sind oder werden, oder die ecratum aufgrund Gesetzes oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen darf oder muss; ferner dürfen solche Informationen den zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beratern (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) von ecratum mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung gilt bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ecratum und dem Kunden.

8.2 ecratum wird insbesondere alle firmenbezogenen und geschäftsbezogenen Informationen, die den Kunden und seine Geschäftspartner betreffen, entsprechend Ziffer 8.1 geheim halten und nicht an Dritte weitergeben

8.3 Der Kunde sichert ecratum seinerseits den Schutz des Know-how und der Geschäftsverbindungen von ecratum zu und wird Dritte hiervon nicht informieren und davon ausschließlich für eigene Zwecke Gebrauch machen.

8.4 Sowohl der Kunde, als auch ecratum werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Verpflichtung auf das Datengeheimnis).

8.5 Möchte der Kunde personenbezogene Daten in die ecratum-Plattformen hochladen, so gilt folgendes: Personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet ecratum grundsätzlich im Auftrag des Kunden, der hierfür die verantwortliche Stelle bleibt. Die hierfür maßgebliche ecratum- Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ("ADV") kann der Kunde unter support@ecratum.com bzw. support@relatico.com herunterladen, ausdrucken und unterzeichnet an ecratum zurücksenden. Personenbezogene Daten darf der Kunde bei ecratum und relatico grundsätzlich nur hochladen/einstellen, wenn er die ADV ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Lädt der Kunde personenbezogene Daten vor oder ohne Abschluss einer ADV hoch, garantiert er damit, dass er berechtigt ist, die Daten hochzuladen und ecratum die vertragsgemäße Verwendung der Daten zu gestatten. Der Kunde stellt ecratum von allen Schäden und Kosten (einschließlich marktüblicher Anwaltskosten) frei, die ecratum aus einem Verstoß des Kunden gegen die vorgenannte Verpflichtung bzw. Garantie entstehen.

8.6 Die Plattformen werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben. ecratum kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die Einhaltung der in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen und der gegebenenfalls mit dem Kunden vereinbarten Verpflichtungen zur Verwaltung der personenbezogenen Anwenderdaten für den Kunden aufzuerlegen.

8.7 ecratum trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten zu verlangen, in denen die Software-Applikation, die Server und die Betriebssoftware sowie die sonstigen von ecratum entwickelten Systemkomponenten betrieben werden. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung von datenschutzrechtlich erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von ecratum mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der ecratum-Plattformen.

8.8 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthält auch die Datenschutzerklärung von ecratum. Zu Datenschutzfragen kann der Kunde ecratum auch jederzeit per E-Mail unter support@ecratum.com oder support@relatico.com kontaktieren.

9. Gewährleistung

9.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells

9.1.1 Während der Nutzung im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen. Ziffer 10.1 bleibt unberührt.

9.2 Im Rahmen eines kostenpflichtigen Lizenzmodells

9.2.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen leistet ecratum ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 9 Gewähr.

9.2.2 Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Der vertragsgemäße Gebrauch wird durch etwa vereinbarte Spezifikationen abschließend definiert. Sind keine Spezifikationen vereinbart, entspricht der vertragsgemäße Gebrauch dem vom Kunden im Rahmen seines Tests gemäß Ziffer 4.2 festgestellten Zustand und Funktionsumfang. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung nach Ziffer 11 bis zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.

9.2.3 Der Kunde wird ecratum unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail unterrichten und dabei den Mangel so detailliert beschreiben, dass ecratum ihn reproduzieren, analysieren und beheben kann.

9.2.4 Der Kunde wird ecratum bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die ecratum zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

9.2.5 Kann ecratum einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, die mindestens 3 Versuche der Mangelbeseitigung ermöglicht, beheben, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.

9.2.6 Schadenersatz wegen eines Mangels leistet ecratum nur nach Maßgabe der Ziffer 10. Die verschuldensunabhängige Haftung von ecratum für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

9.3 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 9 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit ecratum einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

10. Haftung

10.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells

Für die unentgeltliche Nutzung der Plattformen ist die Haftung von ecratum  und relatico auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. ecratum haftet bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und dem Fehlen einer garantierten Eigenschaft ist die Haftung – außer bei Personenschäden – auf die Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10.2 Im Rahmen eines kostenpflichtigen Lizenzmodells

10.2.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ecratum, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

10.2.2 Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ecratum nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2.3 Eine Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.2.4 ecratum haften für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

10.2.5 Eine weitergehende Haftung von ecratum besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von ecratum für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von Ziffer 10.2.1 und 10.2.2 vorliegen.

10.2.6 Die Einschränkungen von Ziffer 10.2.1 und 10.2.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ecratum, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.2.7 Soweit eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

11. Vergütung und Abrechnung

11.1 Im Rahmen eines kostenlosen Lizenzmodells und für die Nutzung von Produkten in der Lieferantenrolle in der Basisversion auf Einladung eines Bestellers wird keine Vergütung erhoben.

11.2 Die Vergütung der Nutzung der Produkte im Übrigen erfolgt durch den Kunden an ecratum; Höhe der Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen ergeben sich im Einzelnen aus dem gewählten Lizenzmodell. Der Kunde erhält zu Beginn jeder Abrechnungsperiode (je nach Lizenzmodell z.B. Monat oder Quartal) eine Rechnung per E-Mail.

11.3 Die Zahlung kann mit den auf www.ecratum.com  oder www.relatico.com genannten Zahlungsmitteln erfolgen. ecratum empfiehlt die Zahlung per SEPA-Lastschrift, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Unterbrechungen der Verfügbarkeit der ecratum-Plattformen zu vermeiden.

11.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.5 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ecratum an Dritte abtreten.

12. Verzug

12.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist ecratum berechtigt, den Zugang zu ecratum-Plattformen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Kunde die Zahlung nachholt.

12.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ecratum vorbehalten.

12.3 Gerät ecratum mit der betriebsfähigen Bereitstellung eines vertraglich geschuldeten SRM-Moduls in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 10.

13. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

13.1 Indem sich der Kunde registriert und ecratum die Registrierung annimmt, wird ein Rahmenvertrag über die Nutzung der ecratum-Plattformen (unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen) auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Rahmenvertrag als solcher berechtigt noch nicht zur Nutzung von Produkten. Unter Geltung des Rahmenvertrages kann aber der Kunde Einzelverträge über die Nutzung von Produkten und/oder Premium-Services abschließen. Beide Parteien können den Rahmenvertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen, allerdings nicht vor Ende der Laufzeit des letzten darunter geschlossenen Einzelvertrags hinsichtlich eines gebuchten oder genutzten Produkts.

13.2 Der Einzelvertrag über die Nutzung von Produkten (inkl. Premium-Services tritt mit Vertragsschluss gemäß Ziffer 4 in Kraft. Für jedes Produkt wird ein einzelner Vertrag abgeschlossen.

13.3 Die jeweilige erste Laufzeit für die Inanspruchnahme eines Produkts richtet sich nach dem im Einzelvertrag festgelegten Lizenzmodell (nachfolgend „Initiallaufzeit“) und verlängert sich danach automatisch um eine der Länge der Initiallaufzeit entsprechende weitere Laufzeit, wenn nicht eine Partei der Verlängerung spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Initiallaufzeit bzw. der jeweils anschließenden weiteren Laufzeit widerspricht. Soweit im Vertrag keine besondere Initiallaufzeit vereinbart ist, beträgt diese ein (1) Jahr zum Monatsende, d.h. die Initiallaufzeit endet mit Ablauf des Monats, der dem Vorjahresmonat entspricht in dem der Vertrag abgeschlossen wurde (Beispiel: Beginn der Initiallaufzeit am 15. Dezember 2014 führt zu Ablauf am 31. Dezember 2015).

13.4 Jeder Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der ecratum zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von ecratum dadurch verletzt, dass er ein Produkt über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von ecratum hin nicht innerhalb angemessener Frist einstellt oder wenn der Kunde eine Rechnung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt. Liegt ein Grund vor, der eine Partei zur Kündigung eines Einzelvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, kann diese Partei auch die übrigen Einzelverträge und den Rahmenvertrag (Kundenkonto) außerordentlich fristlos kündigen.

13.5 Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen.

13.6 Mit Wirksamwerden der Kündigung des Rahmenvertrages wird ecratum das Kundenkonto deaktivieren. Eine weitere Nutzung der Produkte ist dann nicht mehr möglich. Gespeicherte Daten werden noch zwei Wochen über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus aufbewahrt und innerhalb dieser Zeit auf Verlangen in einem üblichen Format zum Download bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist können diese Daten jederzeit gelöscht werden, soweit sie nicht auch anderen, noch aktiven Kunden zugeordnet sind.

13.7 Die Nutzung der relatico v1 - Plattformen kann beidseitig jeweils zum Ende des laufenden Monats (bei monatlicher Zahlweise) oder zum Ende des jährlichen Abrechnungszeitraums (bei jährlicher Zahlweise) gekündigt werden.

14. Sonstiges

14.1 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch. Der Vertragstext wird von ecratum nicht gespeichert.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

14.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Änderungen dieses Rahmenvertrages gelten auch für bereits gebuchte Pakete, es sei denn, der Kunde und ecratum treffen ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

14.5 Im Fall von Widersprüchen zwischen der deutschen Sprachfassung und anderen Sprachfassungen dieser Nutzungsbedingungen geht die deutsche Fassung vor.

14.6 ecratum ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aus einem zwingenden Grund, wie etwa der Änderung von Gesetzen oder der Rechtsprechung erforderlich wird. ecratum wird dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird ecratum dem Unternehmen eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. ecratum wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

Berlin, 10. Dezember 2022